Ein KfW-Förderkredit ersetzt die normale Baufinanzierung häufig nicht vollständig, sondern bildet einen eigenen Darlehensbaustein. Der übrige Finanzierungsbedarf wird über Eigenkapital und ein weiteres Bankdarlehen gedeckt. Zinssatz, Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufzeit müssen deshalb für beide Darlehen getrennt betrachtet werden.
Während einer tilgungsfreien Anlaufzeit werden beim KfW-Darlehen regelmäßig nur Zinsen gezahlt. Erst danach beginnt die Tilgung und die gemeinsame Monatsbelastung kann steigen.
Welche Programme bildet der Rechner ab?
Für Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen. Der Kredit kann Kaufpreis, Baukosten sowie bestimmte Neben- und Modernisierungskosten finanzieren. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 100.000 €. Das Programm kann grundsätzlich mit anderen Förderprodukten kombiniert werden.
Für den Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes. Je nach Förderstufe sind derzeit bis zu 100.000 € oder 150.000 € je Wohneinheit möglich. Für die private Selbstnutzung ist insbesondere die Produktnummer 297 relevant.
Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim klimafreundlichen Neubau oder Erstkauf. Förderfähigkeit und Höchstbetrag hängen unter anderem von Haushaltseinkommen, Kinderzahl und Förderstufe ab. Die möglichen Kreditbeträge liegen derzeit zwischen 170.000 € und 270.000 €.
Für Familien und Alleinerziehende beim Kauf einer bestehenden Immobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H, die anschließend energetisch saniert wird. Der Kaufkredit beträgt derzeit je nach Kinderzahl bis zu 140.000 €, 160.000 € oder 180.000 €. Kaufnebenkosten und Sanierungskosten sind in diesem Programm nicht förderfähig.
Warum die Monatsrate nach der Anlaufzeit wichtig ist
Die anfängliche Belastung kann niedrig wirken, weil in den ersten Jahren noch keine Tilgung anfällt. Für die Tragfähigkeit ist daher vor allem die kombinierte Rate nach dem Ende der tilgungsfreien Anlaufzeit entscheidend. WohnMathe zeigt den KfW-Baustein getrennt und addiert ihn anschließend zum Bankdarlehen.
- Passt das Vorhaben zum ausgewählten Förderprogramm?
- Wie hoch sind tatsächlicher Sollzins, Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufzeit im Angebot?
- Bleibt die höhere Rate nach der Anlaufzeit tragbar?
- Wurde der Antrag rechtzeitig vor Vorhabensbeginn gestellt?
- Welche Regeln gelten für Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung?
Bei den hier dargestellten Programmen sind Teilrückzahlungen und Sondertilgungen nach den aktuellen Produktinformationen grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Deshalb rechnet WohnMathe eingetragene Sondertilgungen ausschließlich dem normalen Bankdarlehen zu.
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