Berechnungsgrundlagen
Die Rechner bilden ein vereinfachtes Annuitätendarlehen und typische Kaufnebenkosten ab. Sie liefern Modellwerte, keine individuellen Angebote.
Annuität und Restschuld
Die anfängliche Monatsrate wird als Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12 berechnet. Danach wird für jeden Monat zuerst der Zins auf die aktuelle Restschuld und anschließend der Tilgungsanteil der konstanten Rate verbucht.
Eine eingetragene jährliche Sondertilgung wird im Modell einmal jährlich im gewählten Monat nach der regulären Monatsrate verbucht. Sie wird auf die noch offene Restschuld begrenzt. Ob und wann sie tatsächlich zulässig ist, bestimmt ausschließlich der Darlehensvertrag.
Die Verbraucherzentrale beschreibt das Annuitätendarlehen ebenfalls als Darlehen mit während der Zinsbindung gleichbleibender Rate, deren Zinsanteil sinkt und Tilgungsanteil steigt. Quelle: Verbraucherzentrale.
Kaufnebenkosten
Standardmäßig werden 1,0 % für den Notar und 0,5 % für das Grundbuch angesetzt. Das sind Näherungswerte und keine Gebührenberechnung. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Geschäftswert und den beurkundeten beziehungsweise eingetragenen Vorgängen ab. Notar.de nennt im Durchschnitt Notarkosten von unter 1,0 % und Gerichtskosten von 0,5 %. Quelle: Medienverbund der Notarkammern.
Die Maklerprovision meint ausschließlich den vom Käufer eingegebenen Käuferanteil. Sie kann regional und nach Vertragskonstellation abweichen. Vermessung, Finanzierung, Gutachten, Umzug, Möblierung, Erschließung, laufende Grundsteuer und sonstige Einzelfallkosten werden nicht automatisch einbezogen.
Hinterlegte Grunderwerbsteuersätze
Datenstand im Rechner: September 2026. Die Steuer wird vereinfachend auf den gesamten eingegebenen Kaufpreis angewendet. Steuerbefreiungen, abweichende Bemessungsgrundlagen und besondere Vertragsbestandteile werden nicht geprüft.
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % |
| Bayern | 3,5 % |
| Berlin | 6,0 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Bremen | 5,5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Hessen | 6,0 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Niedersachsen | 5,0 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Sachsen | 5,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Thüringen | 5,0 % |
Die Länder können ihre Steuersätze selbst festlegen. Beispielhafte amtliche Gegenprüfung: Berlin (6,0 %) und Bayern (3,5 %). Vor einer Kaufentscheidung ist der aktuelle Satz beim zuständigen Finanzamt zu bestätigen.
Kaufbudget und Belastungsquote
Der monatlich verfügbare Betrag ergibt sich aus Nettoeinkommen abzüglich Lebenshaltung, bestehender Kreditraten, künftiger Eigentümerkosten und Sicherheitspuffer. Daraus wird mit Sollzins plus anfänglicher Tilgung ein theoretischer Darlehensbetrag abgeleitet. Die mögliche Kaufpreissumme wird anschließend um Renovierung und Kaufnebenkosten reduziert.
Die Hinweise „komfortabel“, „angespannt“ und „hoch“ sind keine Kreditwürdigkeitsprüfung. Sie beruhen ausschließlich auf der im Rechner sichtbaren Wohnbelastungsquote und berücksichtigen weder Haushaltsgröße noch Bonität, Vermögen, Beschäftigungsrisiko oder bankinterne Pauschalen.
Vergleich und Grenzen
Die Vergleichsansicht markiert je Kennzahl den rechnerisch niedrigsten Wert. Unterschiedliche Zinsbindungen werden nicht auf einen gemeinsamen Stichtag normiert; deshalb ist ein niedrigerer Endwert nicht automatisch das bessere Angebot. Effektivzins, Bereitstellungszinsen, Förderdarlehen, Tilgungssatzwechsel, Gebühren und Anschlusskonditionen werden nicht vollständig modelliert.
Technische Prüfung
Der Rechenkern ist von der Benutzeroberfläche getrennt und wird automatisiert auf Steuerberechnung, Monatsrate, Restschuld, Sondertilgung, vorzeitige Volltilgung sowie ungültige und negative Eingaben geprüft. Geldwerte werden intern mit JavaScript-Gleitkommazahlen berechnet und für die Anzeige kaufmännisch formatiert; geringfügige Rundungsabweichungen zu Bankabrechnungen sind möglich.
Methodik-Version: 1.0 · Letzte technische Prüfung: 16. September 2026.